Treasury Geheimhaltungsvereinbarung

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

zwischen

S- Kreditpartner GmbH, Prinzregentenstraße 25, 10715 Berlin  

- nachstehend "SKP" genannt -

und

dem User der Gruppe „Investor Relations“

- nachstehend "User" genannt -

 

PRÄAMBEL

Die Gruppe „Investor Relations“ auf der Plattform „SKPcommunity“ hat den Zweck, potenziellen Investoren Unternehmensdaten und andere vertrauliche Unterlagen zur Einsichtnahme und ggf. sich hieran anschließender Verhandlungen über Refinanzierungsgeschäfte mit der SKP zur Verfügung zu stellen. Die Unternehmensdaten und Unterlagen werden nur einem ausgewählten und durch persönliche Einladung festgelegten Kreis von Interessenten zur Verfügung gestellt und richten sich ausschließlich an Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1 KWG, die als geeignete Gegenpartei im Sinne des § 67 Abs. 4 WpHG geschäftserfahren und mit dem gewerbsmäßigen Abschluss von Refinanzierungsgeschäften vertraut sind. Zur Sicherung der vertraulichen Behandlung der in der Gruppe „Investor Relations“ bereitgestellten Informationen, Daten und Unterlagen wird zwischen dem User und SKP Folgendes vereinbart:

  1. Der User verpflichtet sich, die von SKP übermittelten oder sonst zugänglich gemachten Informationen, Daten und Unterlagen, die betriebsinterne Geschäftsgeheimnisse von SKP betreffen (nachstehend insgesamt "GEHEIMHALTUNGSPFLICHTIGE INFORMATIONEN" genannt), streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der SKP an Dritte weiterzugeben oder diesen zugänglich zu machen.
  2. Der User wird von SKP übermittelte oder sonst zugänglich gemachte GEHEIMHALTUNGSPFLICHTIGE INFORMATIONEN ausschließlich für die in der Präambel genannten Zwecke verwenden, sofern und soweit zu einem späteren Zeitpunkt keine hiervon abweichende Vereinbarung getroffen wird.
  3. Der User wird die in der Gruppe „Investor Relations“ einsehbaren GEHEIMHALTUNGSPFLICHTIGEN INFORMATIONEN nur denjenigen Mitarbeitern seines Unternehmens zugänglich machen, die diese Informationen für die in der Präambel genannten Zwecke kennen müssen. Diese Mitarbeiter sind im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten in gleichem Umfang entsprechend dieser Vereinbarung zu verpflichten, soweit eine solche Verpflichtung nicht bereits durch eine generelle Regelung im Arbeitsvertrag dieser Mitarbeiter gewährleistet ist. Diese Verpflichtung hat auch für die Zeit nach dem Ausscheiden der Mitarbeiter aus den Diensten des Unternehmens des Users für die Laufzeit dieser Vereinbarung zu gelten.
  4. Die vorgenannten Verpflichtungen gelten nicht für solche Informationen, Unterlagen und Daten, für die der User nachweisen kann, dass die Informationen, Unterlagen und Daten zur Zeit ihrer Bereitstellung durch SKP bereits allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich waren oder wenn der User gesetzlich zur Offenlegung der Informationen verpflichtet ist.
  5. Sämtliche GEHEIMHALTUNGSPFLICHTIGE INFORMATIONEN werden vom User gesichert aufbewahrt und sind jederzeit auf Anforderung zurückzugeben. Der User wird in diesem Fall keinerlei Kopien oder Abschriften oder sonstige Dokumentationen der GEHEIMHALTUNGSPFLICHTIGEN INFORMATIONEN zurückbehalten.
  6. Für den Fall eines Verstoßes des Users gegen die vorbezeichneten Regelungen verpflichtet sich der User zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 EUR je Verstoß, jedoch nicht mehr als 100.000 EUR an die SKP.
  7. Für alle Rechtsbeziehungen, die aufgrund dieser Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien begründet werden, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin.
  8. Mit der Bestätigung des Opt- In- Feldes „Geheimhaltungsvereinbarung“ (Häkchen) auf der Plattform „SKPcommunity“ erklärt der User sein Einverständnis mit der Geltung der vorstehenden Regelungen.
  9. Diese Vereinbarung tritt mit der Bestätigung des Opt- In- Feldes „Geheimhaltungsvereinbarung“ (Häkchen) auf der Plattform „SKPcommunity“ in Kraft und endet nach Ablauf von zwei Jahren.